Aufenthalt Stationärer Aufenthalt Austritt

Austritt

Wir legen Wert darauf, dass Sie auch bei Ihrem Spitalaustritt bestens versorgt sind.

Der Austritt wird so früh wie möglich in Absprache mit Ihnen, Ihren Angehörigen und den zuständigen Fachpersonen festgelegt. Am Austrittstag werden Sie spätestens um 10.00 Uhr entlassen.

An Ihrem Austrittstag erhalten Sie von uns auch die notwendigen Unterlagen, den Austrittsbericht und Rezepte.

, Austritt, Spitalverbund AR

Kontakt

Spital Herisau
Spitalstrasse 6
9100 Herisau
071 353 21 11
spitalherisau@svar.ch

Falls Sie nicht von Ihren Angehörigen abgeholt werden und Sie das Spital nicht selbständig verlassen können, organisieren wir gerne ein Taxi für Sie.

Austrittszeitpunkt

Der Austritt wird so früh wie möglich in Absprache mit Ihnen, Ihren Angehörigen und den zuständigen Fachpersonen festgelegt. Gegen Ende Ihres Spitalaufenthalts führen die für Sie zuständigen ärztlichen und pflegerischen Fachpersonen mit Ihnen ein Austrittsgespräch. Dabei werden Sie unter anderem über die weitere Einnahme von Medikamenten informiert und worauf Sie nach Ihrem Spitalaustritt besonders achten müssen. Am Austrittstag werden Sie spätestens um 10.00 Uhr entlassen.

Falls Sie nicht von Ihren Angehörigen abgeholt werden und Sie das Spital nicht selbständig verlassen können, organisieren wir gerne ein Taxi für Sie.

Abmeldung an der Rezeption

Wir bitten Sie, sich bei Ihrem Austritt beim Pflegepersonal abzumelden und an der Rezeption Ihre Telefon-/ Fernsehkarte zurückzugeben sowie Ihre persönlichen Auslagen zu begleichen.

Nachbetreuung – Erster Ansprechpartner

Sofern mit uns nicht anderes vereinbart, ist nach Ihrem Spitalaustritt wieder Ihre Hausärztin / Ihr Hausarzt erste Ansprechpartner für Sie. Bitte nehmen Sie Ihren Austrittsbericht zur ersten Kontrolle mit.

Nachbetreuung – Sozialdienst

Krankheiten und Unfälle können Probleme mit sich bringen, welche nicht alleine bewältigt werden können. Unser Sozialdienst hilft Ihnen, Lösungen zu finden. Gemeinsam mit Ihnen sowie gegebenenfalls mit Angehörigen und Bezugspersonen organisiert der Sozialdienst bei Bedarf die spitalexterne Nachbetreuung.

Nachbetreuung – Unterstützung zu Hause

Falls Sie zu Hause pflegerische Unterstützung und/oder Hilfe im Haushalt benötigen, meldet wir Sie noch vor dem Spitalaustritt bei der zuständigen Spitex-Organisation an. In der Regel übernimmt die Krankenkasse die pflegerischen Handlungen.

Falls Sie später die Dienste der Spitex in Anspruch nehmen möchten, benötigen Sie eine Spitexverordnung, die Ihnen Ihr Hausarzt ausstellt. Damit können Sie sich direkt an die Spitex Ihrer Gemeinde wenden.

Ihre Meinung ist uns wichtig

Vor Ihrem Austritt werden Sie vom Pflegepersonal dazu eingeladen unseren Fragebogen online auf einem Tablet auszufüllen. Im Fragebogen können Sie uns mitteilen, wie Sie den Spitalaufenthalt empfunden haben. Ihre Meinung ist uns wichtig, weil sie uns hilft, unsere Leistungen stetig weiter den Bedürfnissen anzupassen.

Rechnung

Die Rechnung wird Ihnen oder Ihrer Krankenkasse in der Regel 14 Tage nach Spitalaustritt zugestellt. Patienten mit Wohnsitz im Ausland oder Selbstzahlende haben beim Eintritt eine Akontozahlung zu leisten. Sie haben ein Anrecht auf eine Kopie der Rechnung. Diese wird Ihnen auf Verlangen zugestellt. Basis der Kostenerhebung bilden unter anderem die Tarifverträge des Spitalverbundes Appenzell Ausserrhoden sowie die Tarifordnung.

Sozialdienst