Notfall
Notfall
Ausländische Bewerbende

Als wichtiger Teil der medizinischen Grundversorgung der Region ist es dem Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden ein Anliegen, die Behandlungsqualität auf hohem Niveau zu halten. Dies gelingt nur durch die Sicherung der Kompetenzen an der Front: Ihr Fachwissen ist unser Trumpf!

Darum bietet der Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden jedem Talent attraktive Arbeitsbedingungen, egal ob aus der Schweiz oder aus dem Ausland. Hier finden Sie die ersten wichtigen Informationen.

Leben und Arbeiten in der Schweiz

Gesetzliche Richtlinien vorab: Das im Juni 2002 in Kraft getretene Freizügigkeitsabkommen legt die Priorisierung von Erwerbstätigen aus der EU/EFTA fest. Lesen Sie mehr auf der Homepage des Staatssekretariates für Migration SEM. Auf dieser Seite finden Sie auch weitere nützliche Informationen zum Thema Leben und Arbeiten in der Schweiz.

Anmeldung in der Schweiz

Wenn sich Ihr Arbeitsvertrag über mehr als drei Monate erstreckt, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen beim Einwohneramt Ihrer Wohngemeinde melden. Die Anmeldung auf dem Einwohneramt und die Erstellung des Ausländerausweises sind kostenpflichtig und bar zu bezahlen. Die Kosten der ersten Bewilligungserteilung übernimmt der SVAR.  Zum Termin auf der Gemeinde sind folgende Dokumente mitzunehmen:

  • Reisepass
  • Kopie des Arbeitsvertrags oder der Arbeitsbestätigung
  • Gesuch Ausländerbewilligung (wird vom SVAR ausgestellt)
  • Für Verheiratete: Heiratsurkunde
  • Für Eltern: Geburtsurkunde
  • Falls vorhanden: Mietvertrag
  • Aktuelles Passfoto
Informationen für Grenzgänger

Falls Sie Wohnsitz in Deutschland, Liechtenstein oder Österreich haben und in der Schweiz arbeiten, gelten für Sie besondere Vorschriften in der Schweiz und in Ihrem Heimatland. Bitte informieren Sie sich frühzeitig beim zuständigen Finanzamt.

Als Grenzgänger benötigen Sie eine Grenzgängerbewilligung und einen Grenzgängerausweis vom Amt für Migration. Dieser wird vom Departement Human Resources des SVAR beantragt.

Innerhalb der ersten drei Monate Ihrer Anstellung müssen Sie sich entscheiden, ob Sie im Land Ihres Wohnsitzes oder in der Schweiz krankenversichert sein möchten. Die Gemeinde Ihrer Arbeitsstelle ist darüber zu informieren. Notwendige Formulare stellt Ihnen Ihre Krankenversicherung zur Verfügung.

Grenzgänger sind in der Schweiz quellensteuerpflichtig. Der Arbeitgeber verrichtet diese Abgabe und zieht den fälligen Betrag direkt monatlich vom Lohn ab. Als deutscher und österreichischer Grenzgänger sind Sie verpflichtet, im Folgejahr unaufgefordert eine Einkommenssteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen.