Notfall
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Die Maskentragpflicht im Spitalverbund AR gilt auch nach dem 1. April 2022
Die Maskentragpflicht im Spitalverbund AR gilt auch nach dem 1. April 2022
31. März 2022

Die besondere Lage wird in der Schweiz am Freitag, 1. April 2022, aufgehoben. Ab Freitag gilt also wieder die normale Lage. Die Hauptverantwortung für Massnahmen liegt dann bei den Kantonen. Auch einzelne Institutionen können weiterhin Schutzmassnahmen aufrechterhalten.

Im Spitalverbund AR und somit im Spital Herisau und im Psychiatrischen Zentrum AR, gilt vorerst auch nach dem 1. April eine allgemeine Maskentragpflicht in allen Räumlichkeiten, in welchen ein möglicher Kontakt zu Patientinnen und Patienten besteht. Die Maskentragfplicht gilt für alle Personen über 12 Jahre (Mitarbeitende, Patientinnen und Patienten, Besucherinnen und Besucher, Lieferanten, etc).

Eine erste Evaluation, ob die Maskentragepflicht im Spitalverbund AR gelockert oder aufgehoben werden kann, erfolgt Mitte April.

Weitere Informationen entnehmen Sie gerne auf der Seite: www.svar.ch/corona.

 

Spitalverbund
Appenzell Ausserrhoden
Krombach 3
9100 Herisau
Tel. 071 353 81 11

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