Im Spitalverbund AR und somit im Spital Herisau und im Psychiatrischen Zentrum AR, gilt noch bis und mit dem 1. Mai 2022 eine allgemeine Maskentragpflicht in allen Räumlichkeiten, in welchen ein möglicher Kontakt zu Patientinnen und Patienten besteht. Die Maskentragfplicht gilt für alle Personen über 12 Jahre (Mitarbeitende, Patientinnen und Patienten, Besucherinnen und Besucher, Lieferanten, etc). Stoffmasken sind nicht erlaubt. Am 2. Mai 2022 wird die Maskentragpflicht aufgehoben.
Weitere Informationen entnehmen Sie gerne auf der Seite: www.svar.ch/corona.