Lieber Patient, Liebe Patientin,
Bei Ihrem (regulären) Eintritt in unser Spital sollten Sie folgendes beachten:
Vor dem Spitaleintritt werden wir Sie telefonisch kontaktieren um Ihre Personalien aufzunehmen und das Anmeldeformular zu ergänzen.
Alle notwendigen Informationen werden wir Ihnen per Post zukommen lassen. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Patientenrechte
Als öffentliches Spital sind wir verpflichtet, alle Patienten mit Wohnort in unserer Spitalregion aufzunehmen und nach den Grundsätzen der ärztlichen Wissenschaft und der Humanität sowie der Wirtschaftlichkeit zu behandeln.
Da unsere betrieblichen Möglichkeiten nicht unbeschränkt sind, muss sich der Zeitpunkt der Aufnahme nach der medizinischen Dringlichkeit der Behandlung richten. Notfälle werden jederzeit aufgenommen. Der behandelnde Arzt informiert den Patienten über Befund, Behandlung und deren Risiken.
Für die Durchführung einer Wahl-Operation ist die ausdrückliche Zustimmung des Patienten nötig. Sind Sie Mitglied der Vereinigung EXIT oder einer vergleichbaren Organisation, bitten wir Sie, das Dokument „Patientenverfügung“ mitzubringen.
Das ärztliche Personal und das nichtärztliche Personal untersteht zum Schutz der Patienten einem strengen Berufsgeheimnis. Die Krankengeschichte und andere medizinische Dokumente bleiben Eigentum des Spitals. Grundlage oben aufgeführter Rechte und Pflichten ist die „Verordnung über die Rechtsstellung der Patienten und Patientinnen der kantonalen Spitäler (Patientenverordnung) vom 6. Dezember 1993. Sie kann zur Einsichtnahme beim Pflegepersonal verlangt werden.